Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Agentur Asvaron

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Agentur Asvaron – Inhaberin: Sezer Durukan

– ausschließlich gültig im Geschäftsverkehr mit Unternehmern gemäß § 14 BGB –

Stand: August 2025


§ 0 Rangfolge bei Widersprüchen

Bei Widersprüchen zwischen Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge:

  1. individuelles Angebot/Auftragsbestätigung inkl. Leistungsbeschreibung,
  2. Zusatz- oder Individualvereinbarungen (Textform),
  3. diese AGB,
  4. sonstige Unterlagen/Preislisten der Agentur.

Individualabreden gehen diesen AGB stets vor.

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Leistungen und Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur Asvaron und ihren Kunden, sofern es sich bei diesen um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich in Textform anerkannt. Eine bloße Bezugnahme (z. B. in Bestellungen) stellt keine konkludente Zustimmung dar.

1.3 Auch eine vorbehaltlose Leistungserbringung begründet kein Einverständnis mit fremden AGB. 1.4 Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte, sofern sie zuvor wirksam einbezogen wurden.

1.5 Form: „Schriftform“ meint eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte eSignatur; im Übrigen genügt die Textform (§ 126b BGB, z. B. E-Mail). 1.6 Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz der Agentur (Hessen).

§ 2 Leistungen

2.1 Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich Virtuelle Assistenz. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot/Vertrag und kann u. a. Termin- & E-Mail-Management, Dokumenten-/Dateimanagement, Recherche/Informationsaufbereitung, Projektunterstützung, Social-Media-Management sowie Pflege von CRM-/digitale Systeme umfassen.

2.2 Leistungen basieren auf gebuchten Zeitkontingenten/Paketen. Ein Anspruch auf bevorzugte, sofortige oder permanente Erreichbarkeit besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

2.3 Leistungsänderungen/-erweiterungen bedürfen der Zustimmung in Textform. 2.4 Portfolioanpassungen sind zulässig; neue Leistungen gelten erfasst, wenn dem Leistungsbild zuordenbar und nichts Abweichendes vereinbart wurde.

2.5 Rechtsnatur: Dienstleistungen gem. §§ 611 ff. BGB; ein bestimmter Erfolg wird – vorbehaltlich ausdrücklicher Abrede – nicht geschuldet. Keine Rechtsberatung.

2.6 Plattform- & Account-Compliance: Der Kunde sorgt für rechtskonforme Accounts/Inhalte (Plattform-/Nutzungsbedingungen, Kennzeichnungs-/Pflichtangaben). Die Agentur haftet nicht für Sperrungen/Restriktionen/Algorithmusänderungen außerhalb ihres Einflussbereichs; der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, soweit sie auf Verstößen im Verantwortungsbereich des Kunden beruhen.

2.7 Freigabe- & Korrekturprozesse: Entwürfe werden zur Freigabe in Textform vorgelegt; Veröffentlichung/Schaltung erst nach Freigabe. Weitere Korrekturschleifen über das vereinbarte Maß hinaus sind Mehrleistungen (§ 6.2). 2.8 Keine Performance-Garantie/KPIs.

2.9 Werbekennzeichnung/Pflichtangaben: Bereitstellung durch den Kunden; keine Rechtsberatung.

§ 2a Werkleistungen und Abnahme (soweit einschlägig)

Soweit Leistungen ausdrücklich als Werkleistung bezeichnet sind, gelten §§ 631 ff. BGB. Abnahme nach Vorlage; geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung; konkludente Abnahme nach 10 Werktagen ohne Rüge.

§ 3 Arbeits- und Reaktionszeiten

3.1 Leistungen ortsunabhängig und flexibel; kein Anspruch auf feste Arbeitszeiten, verbindliche Reaktionsfristen oder durchgehende Erreichbarkeit. Bearbeitung grundsätzlich innerhalb des in § 3.3 genannten Zeitfensters und innerhalb einer angemessenen Frist; MEZ/MESZ. Kein Fixtermin, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

3.2 Antwortzeiten (kein SLA): in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen; Eingang außerhalb Werktagen → Fristlauf ab nächstem Werktag. Voraussetzung: vollständige Informationen; § 3.4 gilt entsprechend.

3.3 Übliche Einsatzzeiten: 08:00–22:00 Uhr (MEZ/MESZ). Leistungen außerhalb/WE/Feiertage nur nach Absprache und Zustimmung; Zuschläge nach Preisliste/gesonderter Vereinbarung.

3.4 Mitwirkung: Fristen setzen rechtzeitige, vollständige und geeignete Mitwirkung voraus; Verzögerungen verlängern Fristen; Fristen ruhen, solange Mitwirkung aussteht.

3.5 Eilaufträge/Sonderzeiten (kein SLA): Vorlauf < 24 Std. sowie Leistungen außerhalb § 3.3 nur nach Verfügbarkeit/Bestätigung; Eil-/Sonderzeit-Zuschlag vor Ausführung in Textform; gesondert ausgewiesen.

§ 4 Vertragsschluss und Bezahlung

Vertrag durch ausdrückliche Annahme (z. B. per E-Mail) oder konkludent (Zahlung/Inanspruchnahme). Vergütung grundsätzlich im Voraus; Teilleistungen anteilig. Bei Verzug: Zurückbehalt/Einstellung zulässig; gesetzliche Rechte (u. a. § 288 BGB) bleiben unberührt. Aufrechnung/Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen/rechtskräftigen/anerkannten Forderungen bzw. aus demselben Vertragsverhältnis. Beginn der Leistung grundsätzlich erst nach Zahlungseingang. Unternehmernachweis kann angefordert werden.

§ 4a Abtretung

Ansprüche aus diesem Vertrag dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur in Textform abgetreten/verpfändet werden; § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 5 Laufzeit bei Paketen

Pakete gelten nur für den angegebenen Zeitraum und enden automatisch. Keine automatische Verlängerung (außer ausdrücklich vereinbart). Abruf innerhalb des Nutzungszeitraums; Verfall ungenutzter Einheiten (soweit zulässig). Keine anteilige Rückerstattung, außer gesetzlich zwingend oder von der Agentur zu vertreten. Übertragung/Verrechnung nur mit Zustimmung. Abrechnungstaktung 15 Minuten; angefangene Intervalle voll. Keine Erinnerungspflicht. Kulanz: mögliche Verlängerung offener Leistungen um bis zu 3 Monate nach individueller Prüfung (ohne Anspruch).

§ 5a Vertragsdauer und Kündigung (Dauerschuldverhältnisse)

Monatsretainer laufen auf unbestimmte Zeit (sofern keine Erstlaufzeit). Kündigung mit Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform; während Erstlaufzeit keine ordentliche Kündigung. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Alle Preise netto zzgl. USt.; maßgeblich ist die aktuelle Preis-/Paketübersicht. Zusatz-/Sonderleistungen (kurzfristige Aufträge, Sonderzeiten, zusätzliche Korrekturschleifen) nach Aufwand. Zahlung im Voraus; bei Verzug Aussetzung/Einstellung möglich. Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 2 BGB; Verzugspauschale 40,00 € gem. § 288 Abs. 5 BGB.

Preisanpassung bei wiederkehrenden Buchungen: bei wesentlichen Änderungen externer Kostenfaktoren (z. B. Lizenzen/Tools, Lohnkosten, Steuern/Abgaben, Energie/Rechenzentrum) – Ankündigung mindestens 30 Kalendertage vor Wirksamkeit; höchstens einmal in 12 Monaten; max. 10 % p. a.; Kostensenkungen werden angemessen weitergegeben; Sonderkündigungsrecht.

§ 6a Leistungsnachweise, Zeiterfassung und Rechnungsstellung

Zeiterfassung/Leistungsnachweise dienen als Abrechnungsgrundlage; Einwendungen innerhalb von 7 Kalendertagen. Rechnungen elektronisch (PDF per E-Mail).

§ 6b Spesen und Reisekosten (optional)

Erforderliche Reisekosten/Auslagen nach vorheriger Abstimmung gegen Nachweis; Reisezeiten gelten als Arbeitszeit, sofern nicht abweichend vereinbart.

§ 7 Externe Tools und Plattformen

7.1 Eingesetzte Tools (projektabhängig): Microsoft 365 Business Premium, Canva Pro, Buffer u. a.; weitere datenschutzgeprüfte Tools nach Abstimmung.

7.2 Auswahl-/Änderungsvorbehalt; wesentliche Änderungen der Datenverarbeitung werden rechtzeitig mitgeteilt. Kein Anspruch auf bestimmte Tools (sofern nicht vereinbart).

7.3 Fremdsysteme/Verfügbarkeit: Haftungsausschluss im rechtlich zulässigen Rahmen; es gilt § 10.

7.4 Auftragsverarbeitung/Datentransfers (DSGVO): AVV mit Dienstleistern; internationale Übermittlungen auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln (SCC) und – soweit einschlägig – des EU-US Data Privacy Framework (DPF); Durchführung einer Transfer-Folgenabschätzung (TIA).

§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Agentur und der Kunde behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich. Die Vertraulichkeit gilt während der Vertragslaufzeit und für 24 Monate danach; für Geschäftsgeheimnisse solange ein Geheimnis besteht.

Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach geltendem Recht und trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO). Mit eingesetzten Dienstleistern werden Auftragsverarbeitungsverträge geschlossen (Art. 28 DSGVO). Die Rollenfestlegung (Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter) erfolgt je Projekt. Sicherheitsvorfälle, die personenbezogene Daten betreffen, werden unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden nach Kenntniserlangung, gemeldet. Nach Vertragsende erfolgt die Löschung oder Rückgabe von Daten innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Datenschutzhinweis: Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung ist unter www.asvaron.com/datenschutz abrufbar.

§ 9 Widerrufsrecht

Angebot ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB). Kein gesetzliches Widerrufsrecht im B2B.

§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkung

Haftung nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit; bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Keine Haftung für mittelbare Schäden/Folgeschäden/entgangenen Gewinn/Datenverluste ohne vorherige Sicherung, soweit gesetzlich zulässig. Ausnahmen: Leben, Körper, Gesundheit; Produkthaftung; übernommene Garantien. Gesamthaftung je Kalenderjahr max. Summe der in den letzten 12 Monaten gezahlten Vergütungen (soweit zulässig). Verjährung: 12 Monate ab gesetzlichem Beginn (ausgenommen Arglist, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Leben/Körper/Gesundheit, Produkthaftung).

§ 11 Datensicherung

Der Kunde sichert relevante Daten regelmäßig eigenverantwortlich. Haftung für Datenverlust nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit und bei ordnungsgemäßer Sicherung; Wiederherstellung begrenzt auf typischen Aufwand. Keine Prüfungspflicht der Agentur für kundenseitige Daten.

§ 12 Stornierung & Ausfallregelung

Kostenfreie Stornierung/Verschiebung bis 48 Stunden vor Leistungsbeginn. Bei Absagen < 48 Stunden: 50 % der Terminvergütung; bei „No-Show“: 100 %. Technische Probleme im Verantwortungsbereich des Kunden gelten nicht als rechtzeitige Stornierung. Vorbereitende Leistungen sind ab Beginn vergütungspflichtig.

§ 13 Höhere Gewalt & gesundheitliche Krisen

Leistungspflicht entfällt bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Ausfälle Strom/Internet, Epidemien/Pandemien, Krieg, Terror, behördliche Anordnungen, Arbeitsunruhen, Cyberangriffe). Dauert die Beeinträchtigung länger als 14 Kalendertage, außerordentliche Kündigung möglich; bereits gezahlte, nicht erbrachte Leistungen anteilig zurück.

§ 14 Verbot der Direktbeauftragung & Abwerbung

Kein Abwerben/Beauftragen der von der Agentur eingesetzten Personen während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach. Vertragsstrafe: Zweifaches des zuletzt vereinbarten monatlichen Nettohonorars (mind. 3.000 €, max. 15.000 €); weitergehender Schadensersatz bleibt unberührt. Ausgenommen echte Initiativbewerbungen; § 75f HGB bleibt unberührt.

§ 15 Änderung der AGB

Sachlich begründete Änderungen möglich (Gesetz/Rechtsprechung/Technik/Angebot). Mitteilung mindestens 30 Kalendertage vor Inkrafttreten; Schweigen = Zustimmung; bei Widerspruch Sonderkündigungsrecht. Keine Rückwirkung; max. einmal pro Quartal.

§ 16 Gerichtsstand & Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht; UN-Kaufrecht ausgeschlossen. Gerichtsstand Hanau (sofern Kaufmann/jPöR/öR-Sondervermögen); die Agentur kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen. Erfüllungsort Hanau. Für grenzüberschreitende Verträge bestätigen die Parteien die Gerichtsstandvereinbarung in Textform im Sinne von Art. 25 EuGVVO (z. B. per E-Mail).

§ 17 Urheberrechte, Nutzungsrechte & Freistellung

Der Kunde versichert Rechte an überlassenen Materialien; Freistellung der Agentur bei Ansprüchen Dritter. Einsatz automatisierter/KI-Tools möglich; finale rechtliche/inhaltliche Prüfung obliegt dem Kunden (außer Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit).

Eigentumsrechte verbleiben bei der Agentur; der Kunde erhält – sofern nicht abweichend vereinbart – ein einfaches, nicht übertragbares, räumlich unbeschränktes, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für den Vertragszweck; Unterlizenz/Übertragung nur mit Zustimmung; Rechteübergang erst nach vollständiger Zahlung. Stock-Material/Schriften unterliegen Dritt-Lizenzen. Referenznutzung nur mit vorheriger Einwilligung (widerruflich). Offene Produktionsdateien werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gegen Vergütung herausgegeben (soweit lizenzrechtlich zulässig).

§ 18 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen nicht; an deren Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 19 Vertragssprache

Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Auch wenn Inhalte/Tools in anderen Sprachen bereitgestellt werden, ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.

§ 20 Stand & Geltung

Diese AGB gelten ausschließlich im B2B-Geschäft (§ 14 BGB). Stand: August 2025. Sie gelten bis zur Änderung/Aufhebung durch eine nachfolgende Version; maßgeblich ist die im Angebot/Vertrag/Projektvereinbarung genannte Fassung.